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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die ESC GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der MY-Guns Academy.

Angewandte Standards

Diese Website orientiert sich an folgenden technischen Standards und Richtlinien:

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA
  • EN 301 549 – Europäische Norm für Barrierefreiheit
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern. Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:

  • Semantisch korrekte HTML-Struktur mit Landmarks und ARIA-Attributen
  • Skip-Navigation zum Hauptinhalt
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren für Tastaturnavigation
  • Alternativtexte für alle informativen Bilder
  • Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG AA
  • Korrekte Überschriftenhierarchie
  • Barrierefreie Formularfelder mit Labels
  • Responsives Design für verschiedene Bildschirmgrößen

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen können folgende Bereiche noch Einschränkungen aufweisen:

  • PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei
  • Einige dekorative Elemente könnten von Screenreadern noch erfasst werden

Wir arbeiten fortlaufend an der Behebung dieser Einschränkungen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24. Februar 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns bitte:

Mathias Bretzger

E-Mail: office@escgmbh.biz

Telefon: 0049-7321-9107730

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten und bestehende Probleme zu beheben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese hat die Aufgabe, Beschwerden zur Barrierefreiheit zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass Mängel behoben werden.